Die Legalisierung kommt !
vom 24.02.2024
Es ist endlich soweit! Du träumst nicht, es ist ganz real. Am Freitag dem 23.02.24 wurde im Bundestag die Gesetzespläne der Ampel-Koalition zur Cannabis-Legalisierung beschlossen. Dabei handelt es sich um keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln.
Zum 1. April wird Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge werden für Volljährige ab dann erlaubt sein. Zum 1. Juli werden Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich sein. Das müssen Sie jetzt wissen:
Für Privatpersonen gilt in Zukunft:
- Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt sein, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf.
- In der privaten Wohnung dürfen Konsumenten 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.
- Maximal drei Cannabis-Pflanzen dürfen in der Wohnung angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.
Für uns besonders interessant :
In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Pflanzen „gemeinschaftlich” und „nicht-gewerblich” anbauen und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Des Weiteren gilt:
- Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
- Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden.
- Bei 18- bis 21-Jährigen sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein.
- Die Droge darf nur in einer „neutralen Verpackung” mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.
- Erlaubt ist zudem nur Cannabis in Reinform, also getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen oder Verbindungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln.
- Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
- Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.
Wie genau diese Regelungen und Gesetze kontrolliert und ausgestaltet werden ist noch nicht genau bekannt und ist sicherlich auch enorm abhängig von der Lokalpolitik, in die wir nun viel Hoffnung und Vertrauen stecken.
Wir bleiben gespannt und schauen voller Tatendrang und Erwartungen in die Zukunft!